Die private Krankenversicherung ist das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung des deutschen Sozialversicherungssystems. Die private
Krankenversicherung steht allen Beschäftigten offen, die nicht zu den Pflichtversicherten der GKV zählen.
Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung absichern?
Nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Selbstständige, außer Landwirte und Künstler. Auch Arbeitnehmer, deren
Bruttojahreseinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze [...]