Die GmbH & Co. KG gehört zu den Kommanditgesellschaften, allerdings mit besonderen Kennzeichen: So ist bei dieser Rechtsform der Unternehmer
(Komplementär), der bei der herkömmlichen KG auch privat mit seinem Vermögen für Unternehmensverbindlichkeiten haften müsste, eine GmbH.
Dadurch kann der Unternehmer seine Haftung beschränken. An dieser typischen Eigenschaft der GmbH & Co. KG lässt sich auch [...]